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Wenn Sie systematische Verstöße gegen Verbraucherrechte bei Unternehmen im EU-Ausland feststellen, können Sie uns diese melden. Wir prüfen Ihre Hinweise und entscheiden, ob Maßnahmen der kollektiven Rechtsdurchsetzung in Betracht kommen.
Wenn Sie eine individuelle Beratung und Unterstützung in Ihrem konkreten Fall wünschen, wenden Sie sich bitte an das EVZ Deutschland.