Über uns: Das ZEV und die kollektive Rechtsdurchsetzung
Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) ist seit über 30 Jahren eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher mit grenzüberschreitenden Rechtsproblemen.
Seit seiner Anerkennung als qualifizierte Einrichtung für grenzüberschreitende Verbandsklagen kann das ZEV Verbraucherrechte auch gerichtlich durchsetzen.
Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über unsere Aufgaben und Befugnisse in der kollektiven Rechtsdurchsetzung.
Das ZEV als Einrichtung für kollektive Rechtsdurchsetzung
Das ZEV ist seit 2023 als qualifizierte Einrichtung für Maßnahmen des kollektiven Rechtsschutzes zugelassen. Es ist die erste und neben dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die einzige in Deutschland zugelassene Einrichtung, die grenzüberschreitende Verbandsklagen erheben kann.
Damit ist das ZEV berechtigt, im EU-Ausland Unterlassungs- und Abhilfeklagen zu erheben, um rechtswidrige Praktiken von Unternehmen zu unterbinden und Ansprüche betroffener deutscher Verbraucherinnen und Verbraucher durchzusetzen.
Wann wird die kollektive Rechtsdurchsetzung des ZEV tätig?
Die Rechtsdurchsetzung des ZEV prüft Verbraucherbeschwerden und kann gegen Unternehmen vorgehen, wenn Verstöße gegen Verbraucherrechte vorliegen. Beispiele für relevante Verstöße sind:
- Unzulässige Vertragsbedingungen (AGB)
- Intransparente oder irreführende Gestaltung von Websites
- Abofallen oder unklare Kündigungsmodalitäten
- Verstöße gegen EU-Verbraucherschutzvorschriften
Zusammenarbeit mit anderen Verbraucherschutzorganisationen
Das ZEV arbeitet eng mit anderen Verbraucherschutzorganisationen zusammen, darunter den Verbraucherzentralen sowie dem EVZ Deutschland. Durch diese Zusammenarbeit können Verbraucherinteressen gezielt vertreten und Verstöße gegen Verbraucherrechte effizienter verfolgt werden.
Finanzierung der kollektiven Rechtsdurchsetzung
Die Rechtsdurchsetzungstätigkeit des ZEV wird ausschließlich aus öffentlichen Mitteln finanziert. Das ZEV verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht. Es ist parteipolitisch neutral und ausschließlich den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher verpflichtet.
Nähere Erläuterung zu unserer Aufgabe
Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz ist qualifizierte Einrichtung für grenzüberschreitende Verbandsklagen gemäß § 4 d UKlaG und ein qualifizierter Verbraucherverband gemäß § 4 UKlaG.
Es führt Klagen in dieser Funktion ausschließlich im Interesse der betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher.
Das ZEV ergreift Maßnahmen des kollektiven Rechtsschutzes nur gegen Unternehmen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Verstöße gegen Verbraucherrecht zu unterbinden und entstandene Schäden auszugleichen.
Ausgangspunkt ist immer die Feststellung von Rechtsverstößen durch die Mitarbeitenden des ZEV aufgrund eigener Untersuchungen oder Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Um denkbare Konflikte mit den Interessen Dritter, die Prozesse nach der Richtlinie (EU) 2020/1828 finanzieren, zu verhindern, verpflichtet sich das ZEV, ausschließlich Fördermittel der öffentlichen Hand zur Finanzierung von Klagen nach der Richtlinie (EU) 2020/1828 zu verwenden.
Zur Einhaltung dieser Rahmenbedingungen hat der Vereinsvorstand eine Selbstverpflichtung unterzeichnet.
Über die Einhaltung der Selbstverpflichtung des Vorstands und die Verwendung der Fördermittel wacht gemäß § 10 Absatz 1 der Vereinssatzung der Verwaltungsrat als Kontrollorgan. Ihm steht hierfür insbesondere ein Auskunftsrecht gegenüber dem Vereinsvorstand ebenso wie Akteneinsicht zu. Die Entlastung des Verwaltungsrates erfolgt gemäß § 8 b) der Vereinssatzung durch die Mitgliederversammlung. Die finanziellen Mittel werden gemäß den Zuwendungsbedingungen der öffentlichen Geldgeber unter einer eigenen Kostenstelle verwaltet und von diesen geprüft.
Eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des ZEV im institutionellen Haushalt sowie über die Projektausgaben findet sich im aktuellen Jahresbericht.
Der Trägerverein – das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Seit 1993 setzt sich das ZEV für Verbraucherinnen und Verbraucher mit grenzüberschreitenden Rechtsproblemen ein. Die kostenlose Tätigkeit des Vereins umfasst unterschiedliche Beratungsangebote, Aufgaben und Projekte im europäischen Verbraucherschutz.
Mehr über den Verein erfahren Sie auf der Website des ZEV.