MietSofort: Was Betroffene zur Zahlungsaufforderung wissen sollten

  Aktualisiert am  12 Oktober 2026

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) hat das Unternehmen Subscription Cancel LTD, Betreiber der Plattform mietsofort.de, abgemahnt. Nach Auffassung des ZEV handelt es sich um eine Kostenfalle. Der Anmeldeprozess ist so gestaltet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Kostenpflichtigkeit des Angebots nicht erkennen. Nach der Registrierung fordert das Unternehmen aggressiv die Zahlung von 79 Euro ein – auch mittels Inkassounternehmen. Damit verstößt das Unternehmen gegen mehrere Verbraucherschutzvorschriften, die Gegenstand der Abmahnung sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • MietSofort verlangt 79 Euro für den Zugang zur Plattform.
  • Nach Auffassung des ZEV ist die Registrierung irreführend gestaltet und verstößt gegen mehrere Verbraucherschutzvorschriften.
  • Ist der Bestellbutton nicht gesetzeskonform, kommt kein wirksamer Vertrag zustande.
  • Das ZEV hat MietSofort deshalb abgemahnt.
Moderne, weiße mehrstöckige Wohnsiedlung mit Balkonen.
MietSofort lockt mit Mietinseraten – doch bei der Registrierung sieht das ZEV mehrere Verstöße. Foto: elxeneize / Adobe Stock

79 Euro für den Zugang zur Plattform

Das Unternehmen Subscription Cancel LTD mit Sitz in Varna, Bulgarien, bietet auf der Plattform mietsofort.de die Suche nach Mietangeboten für Zimmer, Wohnungen und Häuser an. Wer Kontakt zu einem Vermieter aufnehmen möchte, muss sich auf der Plattform registrieren. Die Registrierung erscheint auf den ersten Blick kostenlos. Nach der Anmeldung verlangt das Unternehmen 79 Euro – bei Nichtzahlung wird mit Inkasso gedroht.

Das ZEV erhielt binnen kurzer Zeit zahlreiche Verbraucherbeschwerden. Die Verbraucherinnen und Verbraucher gaben an, dass sie sich der Kostenpflichtigkeit des Angebots nicht bewusst gewesen seien. Die Rechtsdurchsetzung des ZEV hat den Bestellprozess daraufhin geprüft und fand die Vorwürfe bestätigt.

Bestellprozess verstößt gegen gesetzliche Vorgaben

So entspricht die Gestaltung des Bestellbuttons nicht den gesetzlichen Vorgaben. Nach § 312j Abs. 3 BGB muss die Schaltfläche mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer genauso eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Dies soll verhindern, dass zusätzliche Informationen die Kernaussage – dass die Bestellung kostenpflichtig ist – in den Hintergrund rücken. Andernfalls kann die Kernaussage überlesen werden – so wie auf der fraglichen Seite, wo zusätzlich in hervorgehobener Form „Zugang freischalten“ steht.

Wichtig zu wissen: Ist der Bestellbutton nicht gesetzeskonform, gibt es keinen wirksamen Vertrag. Jede weitere Diskussion darüber, ob die 79 Euro zu zahlen sind, ist damit überflüssig.

Hinzu kommt, dass auch der Preis von 79 Euro nicht ausreichend hervorgehoben war, sondern lediglich im Fließtext unterhalb des Bestellbuttons angegeben wurde.

Screenshot des Bestellvorgangs auf der Website mietsofort.de.
Der Bestellvorgang auf MietSofort.de. Screenshot: MietSofort.de

Weitere Auffälligkeiten

Neben den Auffälligkeiten im Anmeldeprozess fielen noch Verstöße gegen Informationspflichten und unzulässige AGB auf.

ZEV fordert MietSofort zur Unterlassung auf

Die Rechtsdurchsetzung des ZEV hat Subscription Cancel LTD aufgefordert, die beanstandeten Praktiken einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Sollte keine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben werden, wird das ZEV weitere rechtliche Schritte einleiten.

Über wichtige Entwicklungen im Verfahren gegen MietSofort informieren wir auf dieser Seite.

Was können Betroffene tun?

Wer eine Zahlungsaufforderung von MietSofort erhalten hat, sollte der Forderung widersprechen. Hilfreich ist hierfür beispielsweise ein Musterbrief der Verbraucherzentrale Hamburg.

Wenn zusätzlich auch ein Inkassobüro eingeschaltet wird, sollte die Forderung wenigstens einmal auch gegenüber diesem bestritten werden. Der Grund hierfür ist, dass eine unbestrittene Forderung der SCHUFA gemeldet werden kann. Nachdem man die Forderung zurückgewiesen hat, sind weitere Diskussionen mit dem Unternehmen oder Inkasso in der Regel nicht zielführend.

Falls Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten sollten, müssen Sie ebenfalls tätig werden und widersprechen – sonst kann auch eine unberechtigte Forderung vollstreckbar werden.

Wenn das Unternehmen weiterhin die Zahlung durchsetzen will, müsste es dies vor Gericht tun. Da die Erfolgsaussichten dort schlecht sein dürften, wird es hierzu wohl nicht kommen.

Sollte man sich trotz Widerspruch durch weitere Inkassobriefe belästigt fühlen, kann man dies der Aufsichtsbehörde für das Inkassowesen, dem Bundesamt für Justiz, melden.

Hinweis für Verbraucherinnen und Verbraucher

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